Die Kunst der Sektherstellung unterliegt einer strengen Vorgabe: Nur Schaumweine, die länger als neun Monate gereift sind und dabei einen Alkohol-Mindestgehalt von 10 % sowie einen Überdruck von 3,5 Bar erreicht haben, dürfen als Sekterzeugnis geführt werden. Dieser Riesling erfüllt die Kriterien mü ...
Kommentar